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BGH, 15.12.2010 - 2 StR 566/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 206a StPO; § 467 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO
Verfahrenseinstellung (Todeseintritt); Entscheidung über die Kosten und notwendigen Auslagen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Kostenentscheidung bei Einstellung eines Verfahrens durch Tod eines Angeklagten nach Einlegung der Revision und fehlenden Erfolgsaussichten des Rechtsmittels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 206a Abs. 1; StPO § 467 Abs. 1
Kostenentscheidung bei Einstellung eines Verfahrens durch Tod eines Angeklagten nach Einlegung der Revision und fehlenden Erfolgsaussichten des Rechtsmittels - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97
Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren
Auszug aus BGH, 15.12.2010 - 2 StR 566/10
Das Verfahren ist gemäß § 206a Abs. 1 StPO einzustellen, da der Angeklagte nach Einlegung der Revision verstorben ist (vgl. BGHSt 45, 108, 113 f.). - BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98
Entschädigung; Einstellungsbeschluß; Tod des Angeklagten; Beschränkung des …
Auszug aus BGH, 15.12.2010 - 2 StR 566/10
Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2). - BGH, 15.09.2009 - 1 StR 358/09
Verfahrenseinstellung wegen Versterbens des Angeklagten vor rechtskräftigem …
Auszug aus BGH, 15.12.2010 - 2 StR 566/10
Es wäre deshalb unbillig, der Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 32).